Das Recht auf Forschungsfreiheit und der Tierschutz sind im Grundgesetz verankert und für die Belange der tierexperimentellen Forschung von hoher Relevanz. Eine ethische Rechtfertigung für den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken ist nur dann gegeben, wenn Tierversuche unverzichtbar sind und der zu erwartende wissenschaftliche Erkenntnisgewinn die Belastung der Tiere im Versuch rechtfertigt.
3 R steht für Replacement, Reduction und Refinement. Der wesentliche Leitsatz in der tierexperimentellen Forschung lautet: "Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn zur Klärung der wissenschaftlichen Fragestellung keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen und die Zahl und Belastung der eingesetzten Tiere auf das unerlässliche Maß begrenzt wird" (DFG, 2019).
Baden-Württemberg ist einer der wichtigsten biomedizinischen Forschungsstandorte in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Förderinitiative "Förderung von Aktivitäten zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung (Replacement, Reduction, Refinement - 3R) von Tierversuchen" soll ein flächendeckendes 3R-Netzwerk https://www.the3rs.uni-tuebingen.de/netzwerk/ aufgebaut werden, das in Deutschland einmalig ist. Alle großen biomedizinischen Standorte des Landes werden einbezogen, um wissenschaftliche Forschung und Tierschutz gleichermaßen voranzubringen und so die Zahl der Tierversuche in Forschung und Lehre aktiv und nachhaltig zu reduzieren (NMI, o.J.). Neben den fünf Zentren Tübingen/Reutlingen, Universität Heidelberg, Universität Stuttgart, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim und dem Robert-Bosch-Krankenhaus der Universität Konstanz, die das Grundgerüst des 3R-Netzwerks Baden-Württemberg bilden, werden weitere Forschungsprojekte gefördert, wie z.B. "Translationshürden überwinden" in Freiburg (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, 2021).
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